Letzte Woche schrieb mir ein Kunde, ob er seine Websitetexte jetzt alle neu schreiben lassen müsse. Er hatte gelesen, dass Anthropic seine Claude-Texte mit einem unsichtbaren Wasserzeichen versieht, und war sich sicher, damit ein Problem zu haben. Die kurze Antwort war: nein. Die längere Antwort ist trotzdem interessant, weil sie zeigt, wo bei KI-Texten inzwischen tatsächlich eine Pflicht hängt – und wo eben nicht. Ich fasse hier zusammen, was seit Anfang August 2026 gilt, was technisch passiert und an welchen zwei Stellen du als Betrieb hinschauen solltest.

Was Anthropic seit Anfang August 2026 macht

Anthropic versieht die von Claude erzeugten Texte mit einem unsichtbaren, maschinenlesbaren Wasserzeichen. Damit lässt sich die Wahrscheinlichkeit bestimmen, dass Claude an der Erstellung eines Textes beteiligt war. Zusätzlich erhalten generierte Dateien wie Bilder signierte Herkunftsangaben nach dem C2PA-Standard. Das Wasserzeichen ist direkt in den Text eingebettet und bleibt beim Kopieren erhalten.

Wichtig für die Einordnung: Die Markierung gilt für sämtliche Claude-Produkte und weltweit, nicht nur für Nutzerinnen und Nutzer in der EU. Es gibt keinen Schalter, mit dem du das abstellen kannst, und es gibt auch nichts, was du dafür einrichten müsstest. Anthropic arbeitet zudem daran, das Wasserzeichen in ältere Modelle nachzurüsten. Andere grosse Modellentwickler haben denselben Verhaltenskodex unterzeichnet und setzen eigene Wasserzeichen um – das wird also Branchenstandard und nicht Sonderweg eines Anbieters.

Der Auslöser ist die EU-Transparenzpflicht für KI-Inhalte

Hintergrund ist Artikel 50 des EU AI Act. Seit dem 2. August 2026 verlangt die EU von KI-Anbietern, die den europäischen Markt bedienen, dass KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden. Anthropic erfüllt mit dem Wasserzeichen also eine Auflage, die den Anbieter betrifft – nicht dich als Anwender.

Das ist die Unterscheidung, die in Gesprächen am häufigsten durcheinandergeht. Die Kennzeichnung im Text ist eine Anbieterpflicht. Ob du gegenüber deinen Kundinnen, Medien oder Bewerbenden offenlegen musst, dass ein Text mit KI-Unterstützung entstanden ist, ist eine andere Frage – und die hängt an deinem Fall, deinem Markt und deinen Verträgen. Wenn du EU-Kundschaft oder EU-Partner hast, ist das ein Thema, das du einmal ernsthaft mit jemandem anschauen solltest, der die Rechtslage kennt. Ich bin dafür nicht die richtige Adresse und behaupte das auch nicht.

Was ich dir sagen kann: Der Ton in der Branche hat sich verschoben. Transparenz bei KI-Texten ist von einer freiwilligen Geste zu einer regulierten Erwartung geworden. Wer intern noch diskutiert, ob man dazu etwas sagen sollte, hat die Diskussion damit eigentlich schon verloren.

Die Technik arbeitet mit Wortwahl statt mit versteckten Zeichen

Anthropic nutzt eine Variante der SynthID-Text-Methode, die Google DeepMind 2024 in Nature veröffentlicht hat. Vereinfacht gesagt wird die Zufallsquelle bei der Wortwahl leicht verändert, sodass über den Text hinweg ein nachverfolgbares Muster entsteht. Dem Text wird nichts hinzugefügt, es gibt keine unsichtbaren Sonderzeichen, die beim Einfügen in ein anderes Programm sichtbar würden.

Für den Alltag ist besonders relevant: Das Verfahren braucht keine zusätzlichen Tokens und verteuert die Nutzung damit nicht. Und das Wasserzeichen enthält laut Anthropic keine identifizierenden Angaben – es lässt sich nicht auf eine bestimmte Person, Organisation oder einen einzelnen Chat zurückführen. Es sagt nur etwas darüber aus, ob Claude im Spiel war.

Robuster als die bekannten KI-Detektoren ist das schon. Diese Werkzeuge raten anhand typischer Formulierungsmuster und liegen dabei regelmässig daneben, in beide Richtungen. Ein Wasserzeichen ist ein tatsächliches Signal im Text und kein Stilurteil. Beweiskraft hat es trotzdem nicht, und das sagt Anthropic selbst deutlich.

Das Signal verschwindet genau dort, wo Betriebe normalerweise arbeiten

Hier wird es für die Praxis spannend. Ein erkanntes Wasserzeichen bedeutet nicht, dass Claude den Text erfunden hat – das Modell könnte einen menschlichen Text nur zusammengefasst, korrigiert oder übersetzt haben. Umgekehrt heisst ein fehlendes Wasserzeichen nicht, dass kein KI-Einsatz stattgefunden hat. Sehr kurze Passagen, starke Umformulierung, Kürzung oder eine Übersetzung können das Signal verlieren. Formatänderungen können es ebenfalls entfernen.

Genau das ist der übliche Ablauf in einem KMU: Entwurf aus Claude, dann kürzen, umschreiben, an die eigene Sprache anpassen, vielleicht ins Französische übersetzen. Was dabei rauskommt, trägt möglicherweise gar kein auffindbares Wasserzeichen mehr. Wenn dich also jemand später fragt, ob ein Text von KI stammt, liefert die technische Prüfung kein klares Ergebnis – weder dafür noch dagegen.

Daraus folgt für mich eine sehr unspektakuläre Empfehlung: Verlass dich nicht auf das Wasserzeichen als Nachweis, in keine Richtung. Wenn dir wichtig ist, wie in deinem Betrieb mit KI-Entwürfen umgegangen wird, dann regle das über eine Absprache und nicht über Technik. Zwei Sätze in der Zusammenarbeit mit Freelancern oder Agenturen, wer was mit KI erstellen darf und was offengelegt wird, bringen mehr als jedes Prüfwerkzeug. Aus der Forschung kommt genau dazu Skepsis: Ein Metawissenschaftler wird in Nature damit zitiert, dass Wasserzeichen sich leicht entfernen lassen, etwa mit einem anderen Modell, und motivierte Personen kaum von minderwertigen Inhalten abhalten dürften.

Die geplante Prüf-Schnittstelle ist ein Werkzeug für später, nicht für heute

Anthropic hat angekündigt, bald eine Erkennungs-Schnittstelle anzubieten, mit der Dritte prüfen können, ob ein Text von Claude geschrieben wurde. Für Betriebe, die regelmässig Texte von aussen einkaufen – von Freelancern, Zulieferern, Übersetzungsbüros –, ist das mittelfristig interessant. Es wäre ein verlässlicheres Signal als die heute verbreiteten Detektoren, die im Wesentlichen Stil bewerten.

Ich würde darauf aber keine Prozesse aufbauen, solange das Werkzeug nicht verfügbar ist und man nicht weiss, wie gut es mit bearbeiteten Texten umgeht. Und die Grenzen von oben gelten dann genauso: Ein negatives Ergebnis beweist nichts.

Für dich heisst das konkret: fast nichts tun, zwei Dinge klären

Am Arbeitsalltag mit Claude ändert sich nichts. Das Wasserzeichen kostet nichts extra, verändert Länge und Qualität der Texte nicht und muss nicht verwaltet werden. Bestehende Websitetexte, Anzeigentexte oder Stellenausschreibungen musst du deswegen nicht anfassen.

Zwei Dinge lohnen sich trotzdem. Erstens: Schau dir an, wo in deinem Betrieb KI-Entwürfe unbearbeitet nach draussen gehen – an Kundinnen, an Medien, an Bewerbende. Das ist die Stelle, an der Offenlegung ein Thema ist, und bei EU-Bezug gehört sie sauber geklärt. Zweitens: Halte in der Zusammenarbeit mit externen Textleistungen schriftlich fest, was mit KI erstellt werden darf und was du wissen willst. Beides ist eine Stunde Arbeit und du hast danach Ruhe.

Was ich mir bei Kundenprojekten dazu anschaue, ist etwas anderes: ob die Texte auf den Angebotsseiten tatsächlich zu passenden Anfragen führen. Ob ein Satz mit oder ohne KI entstanden ist, merkt dabei niemand. Ob er die Frage beantwortet, die jemand vor dem Klick im Kopf hatte, merkt jeder.

Quellen