Vor ein paar Wochen wollte ein Gastronomiebetrieb, mit dem ich zusammenarbeite, eine Stellenanzeige für eine Köchin schalten. Text stand, Bilder waren da, das Inserat hätte am nächsten Morgen live gehen können. Beim Durchgehen fiel mir auf, dass genau diese Berufsart ab dem 1. Januar 2026 neu auf der Liste der meldepflichtigen Stellen steht. Wir haben die Anzeige einen Tag später aufgeschaltet – und zwar in der richtigen Reihenfolge. Genau das ist der Punkt, den viele KMU im Januar übersehen werden: Nicht weil sie das Gesetz ignorieren, sondern weil sich die Liste jedes Jahr verändert und niemand sie im Kalender hat.
Die Stellenmeldepflicht entscheidet, wer deine Anzeige zuerst sieht
Die Stellenmeldepflicht kommt aus der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Sie besagt vereinfacht: Für Berufsarten mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit müssen Arbeitgeber offene Stellen zuerst der öffentlichen Arbeitsvermittlung melden – also dem RAV über das Portal Job-Room. Erst danach darf die Stelle öffentlich ausgeschrieben werden.
absaetze_dummy
Zwei neue Berufsarten kommen zum 1. Januar 2026 dazu
Die Liste der meldepflichtigen Berufsarten wird jährlich aktualisiert. Für 2026 gilt: Alle Stellen, die 2025 meldepflichtig waren, bleiben es. Zusätzlich kommen zwei neue Berufsarten hinzu – Köchinnen und Köche sowie Reinigungspersonal und Hilfskräfte in Büros, Hotels und anderen Einrichtungen.
Das trifft nicht nur Restaurants und Hotels. Betroffen sind genauso Reinigungsfirmen, Facility-Dienstleister, Heime, Kantinenbetreiber und jedes Unternehmen, das Reinigungspersonal direkt anstellt statt über einen Dienstleister einzukaufen. Also eine ganze Reihe von Betrieben, die mit dem Thema Stellenmeldepflicht bisher nie in Berührung gekommen sind.
Wenn du in einem dieser Bereichen rekrutierst, lohnt sich ein Blick auf die offizielle Liste auf arbeit.swiss, bevor du im Januar die erste Anzeige aufschaltest. Die Zuordnung läuft über Berufsarten, nicht über deinen Stellentitel. Eine Ausschreibung als "Allrounder Küche" ändert nichts daran, wenn die Tätigkeit im Kern jene einer Köchin ist.
Führungskräfte in Vertrieb und Marketing sind schon seit 2025 betroffen
Was in vielen Betrieben untergegangen ist: Bereits mit der Aktualisierung auf 2025 wurden Stellen für Führungskräfte in Vertrieb und Marketing meldepflichtig. Diese Pflicht gilt weiterhin, sie fällt nicht einfach nach einem Jahr weg.
Für mich ist das der überraschendste Teil der ganzen Regelung. Bei einer Küchenhilfe denken die meisten Betriebe eher an das RAV. Bei einer Vertriebsleitung nicht – da geht der erste Reflex zu LinkedIn, zum Netzwerk oder zu einem Personalberater. Genau dort passieren die Fehler, weil niemand vermutet, dass eine Kaderposition auf einer Liste stehen könnte.
Wenn du also 2026 eine Vertriebs- oder Marketingleitung suchst, gehört die Meldung genauso in den Ablauf wie beim Küchenpersonal. Und ja, das gilt auch, wenn du die Stelle über einen Dienstleister ausschreiben lässt. Verantwortlich bleibt der Betrieb, der anstellt.
Fünf Arbeitstage exklusiv – und was in dieser Zeit passiert
Der Ablauf ist überschaubar. Du meldest die offene Stelle über Job-Room mit Berufsbezeichnung, Pensum, Arbeitsort und Anforderungen. Ab dem Zeitpunkt der Meldung gilt eine Sperrfrist von fünf Arbeitstagen, in denen die Stelle nur der öffentlichen Arbeitsvermittlung und den registrierten Stellensuchenden zugänglich ist. In dieser Zeit darfst du die Stelle nicht öffentlich ausschreiben – weder auf deiner Website, noch auf Jobplattformen, noch auf Social Media.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Sperrfrist und Rekrutierung. Du darfst während der fünf Tage nicht warten, du darfst arbeiten: Dossiers prüfen, Gespräche vereinbaren, Kandidaten aus dem RAV-Vorschlag einladen. Du darfst nur nicht nach aussen kommunizieren. Nach Ablauf der Frist ist die Stelle frei, und du kannst dein Inserat aufschalten wie geplant.
Praktisch heisst das: Du planst eine Woche mehr ein. Wer eine Stelle per Anfang März besetzen will, meldet nicht Ende Februar. Und wer im Januar mit einem knappen Zeitplan startet, verliert eine Woche, die er vorher nicht eingerechnet hatte. Das ist der eigentliche Aufwand an der Regelung – nicht die Meldung selbst, die dauert ein paar Minuten.
Bussen bis 40'000 Franken machen aus einem Formfehler ein Risiko
Verstösse gegen die Meldepflicht können mit einer Geldstrafe von bis zu 40'000 Franken geahndet werden. Das ist die Obergrenze und nicht der Regelfall, aber es zeigt, in welcher Kategorie sich das Thema bewegt. Für einen kleinen Betrieb ist das kein Verwaltungsdetail mehr.
Der beste Schutz ist banal und funktioniert: Dokumentation. Ich empfehle Betrieben, in Job-Room die Bestätigung der Meldung samt Datum abzulegen und daneben das Datum der ersten öffentlichen Ausschreibung zu notieren. Zwei Angaben, ein Ordner. Damit kannst du im Zweifelsfall belegen, dass die Reihenfolge stimmte, statt aus dem Gedächtnis zu argumentieren.
Was ebenfalls hilft: eine kurze Absprache im Betrieb, wer die Meldung macht. In der Praxis läuft Rekrutierung oft parallel – die Geschäftsleitung spricht mit dem Netzwerk, das Büro schreibt das Inserat, jemand teilt die Stelle in einer Gruppe. Wenn nicht klar ist, wer den Startschuss gibt, ist die Stelle draussen, bevor sie gemeldet wurde.
Was du bis Anfang Januar erledigen solltest
Konkret würde ich drei Dinge tun. Erstens: Schau nach, welche Stellen du in den nächsten sechs Monaten voraussichtlich ausschreibst, und prüfe sie gegen die offizielle Liste auf arbeit.swiss. Zweitens: Leg fest, wer in deinem Betrieb die Meldung im Job-Room auslöst und wo die Bestätigung abgelegt wird. Drittens: Rechne in deiner Zeitplanung ab Januar eine zusätzliche Woche ein, wenn eine betroffene Berufsart dabei ist.
Und dann kommt der Teil, um den es eigentlich geht. Die Sperrfrist ist eine Pflicht, keine Rekrutierungsstrategie. Nach fünf Tagen steht dein Betrieb wieder im gleichen Wettbewerb um Köchinnen, Reinigungspersonal oder eine Vertriebsleitung wie vorher – und da entscheidet, wie sichtbar und wie überzeugend deine Stelle ausserhalb des Job-Rooms ist. Eine Karriereseite, die sagt, wie bei euch gearbeitet wird, und Suchanzeigen auf die Berufsbezeichnungen, nach denen Menschen in deiner Region tatsächlich suchen, bringen dir die Bewerbungen. Die Meldung sorgt nur dafür, dass du dabei nichts falsch machst.
Wenn du beides zusammen aufsetzt – korrekter Ablauf und danach eine Ausschreibung, die gefunden wird – dann ist die neue Liste für dich keine Hürde, sondern nur ein zusätzlicher Termin im Kalender.